Dienstwagenrechner

Dienstwagenrechner

Mit unserem Dienstwagenrechner können Sie die tatsächlichen Kosten bzw. tatsächliche Ersparnis eines Dienstwagens im Zusammenhang mit dem geltwerten Vorteil und der Auswirkung auf das Nettoeinkommen genau ermitteln.

Dienstwagenrechner

Immer mehr Unternehmen bieten statt Gehaltserhöhungen oder Boni die Möglichkeit eines Dienstwagens an. Dieser kann oft auch privat genutzt werden, was als „geldwerter Vorteil“ versteuert werden muss. Doch wann lohnt sich ein Dienstwagen wirklich, und wie berechnet man die anfallenden Steuern? Ein Firmenwagen reduziert das Nettogehalt und beeinflusst damit, was letztlich aufs Konto überwiesen wird. Unser Dienstwagenrechner hilft Ihnen, die individuellen Faktoren wie Gehalt, Neuwagenpreis und Steuerklasse zu berücksichtigen. So finden Sie heraus, wie hoch der geldwerte Vorteil ist und welche Versteuerungsmethode für Sie optimal passt.

Was ist ein „geldwerter Vorteil“?

Ein „geldwerter Vorteil“ sind geldwerte Leistungen, die ein/e Arbeitnehmer/in erhält, die nicht direkt aufs Konto überwiesen werden. Der bekannteste geldwerte Vorteil ist die private Nutzung eines Dienstwagens. Diese Nutzung unterliegt der Steuerpflicht, beeinflusst das Nettoeinkommen und ist daher für die Steuererklärung relevant. Es ist wichtig, zu prüfen, ob das Fahrzeug überwiegend dienstlich oder privat genutzt wird, da dies die Versteuerung beeinflusst.

Welche Methoden der Steuerberechnung gibt es?

Je nach Nutzung bietet sich entweder die Pauschalversteuerung oder die Fahrtenbuch-Methode an. Unser Dienstwagenrechner hilft Ihnen dabei, die passende Methode zu finden. Die Pauschalversteuerung eignet sich besonders, wenn der Dienstwagen häufig privat genutzt wird, während die Fahrtenbuch-Methode sinnvoll ist, wenn das Auto überwiegend dienstlich genutzt wird. Mit der Fahrtenbuch-Methode müssen alle Fahrten inklusive Datum, Kilometerstand und Fahrtgrund dokumentiert werden. Diese Methode ist zwar aufwendiger, kann aber Steuern sparen, wenn das Fahrzeug primär beruflich genutzt wird.

Die Pauschalversteuerung: 1%-, 0,5%- oder 0,25%-Regelung?

Für alle Autos mit Benzin- oder Dieselmotor gilt bei der Pauschalversteuerung die 1%-Regelung. Es wird der Bruttolistenpreis des Neuwagens als Grundlage genommen und 1% des Preises als geldwerter Vorteil gerechnet. Für Autos mit Elektro-Antrieb, die seit dem 01. Januar 2019 erworben wurden, werden 0,25% des Listenpreises versteuert, sofern dieser unter 60.000 Euro liegt. Bei einem Listenpreis über 60.000 Euro gilt die 0,5%-Regelung. Diese wird unter bestimmten Voraussetzungen auch für Hybrid-Fahrzeuge angewandt.

Tipp: es sollte bei der Pauschalversteuerung bedacht werden, dass der Wert des gewählten Autos direkten Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Betrags hat. Ein hoher Bruttolistenpreis (also ein teures Fahrzeug) bedeutet automatisch auch einen höheren geldwerten Vorteil – und damit ein geringeres Netto Einkommen.

*Alle Angaben in dieser Rubrik sind ohne Gewähr.