Dienstwagenrechner

Dienstwagenrechner

Mit unserem Dienstwagenrechner können Sie die tatsächlichen Kosten bzw. tatsächliche Ersparnis eines Dienstwagens im Zusammenhang mit dem geltwerten Vorteil und der Auswirkung auf das Nettoeinkommen genau ermitteln.

Dienstwagenrechner

Anstelle von Gehaltsverhandlungen oder als Bonus wird von einigen Unternehmen gerne die Bereitstellung eines eigenen Dienstwagens angeboten. Im Regelfall darf dieser auch privat genutzt werden und gilt dann als „geldwerter Vorteil“, der versteuert werden muss. Doch welche Möglichkeiten der Versteuerung gibt es und wann lohnt sich ein Dienstwagen überhaupt? Immerhin reduziert dieser das Nettogehalt, sodass am Ende weniger Geld aufs Konto überwiesen wird. Hier erklären wir Ihnen die Grundlagen rund um die Berechnung und welche Kriterien relevant sind. In unserem Dienstwagenrechner können Sie außerdem alle relevanten Informationen wie Gehalt, Neuwagenpreis oder Steuerklasse eingeben und ganz einfach prüfen, ob sich ein Firmenwagen in Ihrem persönlichen Fall lohnt, wie hoch der geldwerte Vorteil ausfällt und welche Versteuerung für Sie besser geeignet ist.

Was ist ein „geldwerter Vorteil“?

Darunter versteht man Einnahmen des/r Arbeitnehmers/in, die nicht in Form von Geld aufs Konto überwiesen werden, aber dennoch einen (finanziellen) Vorteil bedeuten. Auch diese Sachbezüge fallen unter die Steuerpflicht. Bekanntestes Beispiel für einen „geldwerten Vorteil“ ist die Nutzung eines Dienstwagens. Zu beachten gibt es, dass hierbei nur die private Nutzung versteuert werden muss und damit das Nettoeinkommen beeinflusst. Es muss also geprüft werden, ob das Fahrzeug überwiegend dienstlich oder privat genutzt wird. Je nachdem gibt es dann unterschiedliche Möglichkeiten der Versteuerung.

Welche Methoden der Steuerberechnung gibt es?

Grundsätzlich gibt es die Pauschalversteuerung oder die Fahrtenbuch-/Nachweismethode, bei der alle Fahrten genau dokumentiert werden müssen. Welche Variante besser geeignet ist, hängt vom individuellen Fall ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Nachweismethode sich eher lohnt, wenn der Firmenwagen meist beruflich und nur relativ selten privat genutzt wird. Überwiegt jedoch die private Nutzung, sollte man sich für die Pauschalmethode entscheiden.

Bei der Fahrtenbuchmethode muss jede Strecke sorgfältig notiert werden, inklusive Datum, Kilometerstand und dem Grund für die Fahrt. Dies ist mit relativ viel Aufwand verbunden – es ist jedoch wichtig, um dem Finanzamt nachzuweisen, dass die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs überwiegt und deshalb der größte Anteil der Nutzung nicht versteuert werden muss.

Wenn man ohnehin weiß, dass das Auto häufiger für private Zwecke genutzt wird, ist deshalb die Pauschalmethode deutlich angenehmer. Hier wird dem/r Arbeitnehmer/in pauschal ein bestimmter Prozentsatz des Bruttolistenpreises vom Gehalt abgezogen.

Die Pauschalversteuerung: 1%-, 0,5%- oder 0,25%-Regelung?

Für alle Autos mit Benzin- oder Dieselmotor gilt bei der Pauschalversteuerung die 1%-Regelung. Es wird der Bruttolistenpreis des Neuwagens als Grundlage genommen und 1% des Preises als geldwerter Vorteil gerechnet. Für Autos mit Elektro-Antrieb, die seit dem 01. Januar 2019 erworben wurden, werden 0,25% des Listenpreises versteuert, sofern dieser unter 60.000 Euro liegt. Bei einem Listenpreis über 60.000 Euro gilt die 0,5%-Regelung. Diese wird unter bestimmten Voraussetzungen auch für Hybrid-Fahrzeuge angewandt.

Tipp: es sollte bei der Pauschalversteuerung bedacht werden, dass der Wert des gewählten Autos direkten Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Betrags hat. Ein hoher Bruttolistenpreis (also ein teures Fahrzeug) bedeutet automatisch auch einen höheren geldwerten Vorteil – und damit ein geringeres Nettoeinkommen.

*Alle Angaben in dieser Rubrik sind ohne Gewähr.