Für den Beruf des Automobilverkäufers/der Automobilverkäuferin ist kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben; in der Praxis zeigt sich jedoch, dass überwiegend Bewerber/innen mit mittlerem Schulabschluss eingestellt werden.
Für den Beruf des Automobilverkäufers/der Automobilverkäuferin ist kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben; in der Praxis zeigt sich jedoch, dass überwiegend Bewerber/innen mit mittlerem Schulabschluss eingestellt werden.