Für die Zertifizierung als Fachkraft für innovative Fahrzeugaufbereitung (HWK) ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung erforderlich. Es handelt sich um eine berufliche Weiterbildung – im Regelfall wird für die Zulassung zur Prüfung also eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt. An einem Fortbildungslehrgang teilzunehmen ist keine Pflicht.