Job-Ghosting: Was verbirgt sich dahinter?
Job-Ghosting beschreibt den Umstand, des plötzlichen Untertauchens von Bewerbern bei der Jobsuche. Der Bewerber ist von der einen auf die anderen Minute nicht mehr auffindbar und reagiert auf keine Art der Kontaktaufnahme.
Ein Bewerber, der nicht (mehr) auf Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Mails und Anrufe reagiert, ghostet damit ein, an ihm interessiertes Unternehmen. Es handelt sich dabei um ein Phänomen, das stark an Verbreitung zugenommen hat und für Arbeitgeber ein essentielles Problem darstellt. Die Bewerbungsverfahren sind mit viel Zeit und hohen Kosten verbunden. Laut einer LinkedIn Umfrage finden 40 % der Bewerber, dass Job-Ghosting ein legitimes Verhalten ist. 95 % der Arbeitgeber haben es schon einmal erlebt.
Weshalb kommt es zum Job-Ghosting?
1. Fehlender Weitblick der Situation
Junge Bewerber verhalten sich oftmals bei ihrer Jobsuche, wie beim privaten Dating. Finden sie eine bessere Stelle oder trifft die derzeitige Stelle nicht ihre gewünschten Erwartungen, so verschwinden sie ohne Vorwarnung von der Bildfläche.
Hier fehlt es an Weitblick, um die Situation richtig einschätzen zu können. Der Spruch „Man sieht sich immer zweimal im Leben“ bewahrheitet sich unter Umständen schneller als es den Bewerbern lieb ist.
Schließlich kann es in ihrem späteren Berufsleben sein, dass sie wieder mit der Firma oder den Angestellten aus der Personalabteilung in Kontakt kommen.
2. Der Bewerber empfindet die Diskussion seines Rückzugs als unangenehm
Der Bewerber hat die ersten Schritte für seine Bewerbung absolviert. Beispielsweise hat er/sie seinen/ihren Lebenslauf versendet oder bereits ein Vorstellungsgespräch geführt.
In der Zwischenzeit fällt dem Bewerber allerdings auf, dass der Job aus den verschiedensten Gründen nicht passt. Gerade weil der Bewerber ein gutes Vorstellungsgespräch hatte und sich auf Anhieb gut mit seinen Vorgesetzten versteht, möchte er dies nicht direkt zu Sprache bringen. Also entscheidet er sich für den einfachen Weg und beschließt, E-Mails und Anrufe nicht entgegenzunehmen und unbeantwortet zu lassen.
3. Ghosting seitens des Arbeitgebers
Es kommt vor, dass auch Bewerber Erfahrung mit Ghosting machen, seitens des Arbeitgebers.
Natürlich haben auch Bewerber die eine oder andere nicht optimale Erfahrung seitens des Arbeitgebers in ihrem Bewerbungsprozess gemacht.
Es fehlte eine ordentliche Absage vom Arbeitgeber oder gar ein richtiger Absagegrund. Dieser bleibt in den allermeisten Fällen, seitens des Arbeitgebers leider immer noch aus. Vermutlich ist das einer der Beweggründe, um das eigene Verhalten als total normal zu empfinden.
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