Streben Sie danach, das Optimum aus Ihrer beruflichen Tätigkeit zu ziehen? Das ist nachvollziehbar! Bei uns lernen Sie, warum Arbeitgeberzuschüsse häufig vorteilhafter sind als herkömmliche Gehaltserhöhungen und auf welche Arten von Zuschüssen Sie durch Ihren Arbeitgeber rechnen können.

Arbeitgeberzuschüsse: Geldwerte Vorteile anstelle einer Erhöhung des Bruttogehalts

Vielleicht ist Ihnen das bekannt: Eine Gehaltserhöhung anzusprechen, ist oft eine Herausforderung. Sie sind damit nicht allein – vielen Beschäftigten geht es ähnlich. In Wirklichkeit ist ein höheres Bruttogehalt nicht immer der beste Vorteil. Bei einer klassischen Gehaltserhöhung muss der Arbeitgeber ebenfalls mehr für die Sozialversicherung abführen, und von dem erhöhten Bruttogehalt sehen die Arbeitnehmer*innen oft weniger als erwartet. Ein Beispiel: Von einer Gehaltserhöhung von 100 € bleiben netto oft nur etwa 45 € übrig.

Tipp: Verwenden Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um genau zu ermitteln, was Ihnen eine Gehaltserhöhung tatsächlich einbringt.

Hier bieten sich alternative Zuschüsse an. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber könnten von sogenannten geldwerten Leistungen profitieren.

Welche Zuschüsse kann ich von meinem Arbeitgeber erwarten?

Möchten Sie wissen, welche Arbeitgeberzuschüsse möglich sind? Es gibt diverse Optionen für Sie und Ihren Arbeitgeber. Hier ein Überblick:

Jobtickets und Gutscheine: Für Pendler bieten sich monatlich steuerfreie Zuschüsse bis zu 50 € für Tankgutscheine oder Jobtickets an. Auch Warengutscheine im Wert von 50 € sind möglich, nutzbar für Zeitschriften, Friseurdienstleistungen oder Prepaid-Handykarten.

Kinderbetreuungszuschüsse: Arbeitgeber können Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen, einschließlich Kindergärten, Kinderkrippen und Babysitter. Diese Zuschüsse sind unter bestimmten Bedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei, solange das Kind nicht schulpflichtig ist, das Betreuungsangebot geeignet ist und der Arbeitnehmer nachweist, dass der Zuschuss tatsächlich für die Kinderbetreuung verwendet wird. Die Höhe der Zuschüsse ist flexibel und kann vom Arbeitgeber festgelegt werden.

Zuschüsse für das Mittagessen: Arbeitgeber können einen Zuschuss für das Mittagessen gewähren, wenn keine Kantine vorhanden ist. Dies kann über Essensgutscheine für Restaurants oder Lieferdienste erfolgen. Der Wert des Essensgutscheins sollte pro Tag 7,23 € nicht übersteigen, um steuerfrei zu bleiben.

Internetzuschuss und Nutzung von PC und Smartphone: Arbeitgeber können den privaten Internetanschluss mit bis zu 50 € monatlich bezuschussen. Firmenhandys und -computer dürfen oft privat genutzt werden, bleiben aber Eigentum der Firma.

Zuschüsse zur Gesundheitsförderung: Arbeitgeber können jährlich bis zu 600 € für Gesundheitsförderung bezuschussen. Dazu gehören zertifizierte Präventionskurse der Krankenkassen, nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers und betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen.

Eine Person balanciert Münzen auf einer Wippe
Eine Person balanciert Münzen auf einer Wippe

Gehaltszuschüsse für Miete und Umzugskosten: In Zeiten steigender Mieten können Arbeitgeberzuschüsse eine große Hilfe sein. Arbeitgeber können Umzugskosten übernehmen oder Mietzuschüsse für einen bestimmten Zeitraum gewähren.

Arbeitgeberzuschüsse für berufliche Weiterbildung: Die Kosten für berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen, wie Computer- und Sprachkurse, können vom Arbeitgeber übernommen werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr, mit Ausnahmen für Beamte und Beschäftigte in Bayern oder Sachsen.

Mitarbeiterrabatte auf Unternehmensprodukte: Beschäftigte in Handels- oder Produktionsbetrieben können von steuerfreien Mitarbeiterrabatten profitieren, sofern sie auf firmeneigene Produkte oder Dienstleistungen angewendet werden und der jährliche Freibetrag von 1.080 € nicht überschritten wird.

Betriebliche Altersvorsorge: Angesichts der oft unzureichenden gesetzlichen Rentenversicherung bieten viele Unternehmen betriebliche Altersvorsorgepläne an, um für den Ruhestand vorzusorgen. Es ist ratsam, so früh wie möglich mit der Altersvorsorge zu beginnen.

Fazit: Geldwerte Zuschüsse bringen auch Arbeitgebern Vorteile

Bei geldwerten Leistungen ziehen nicht nur die Arbeitnehmer*innen Nutzen, sondern auch die Arbeitgeber. Viele der Arbeitgeberzuschüsse sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Von Jobtickets über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bis hin zu Zuschüssen für das Mittagessen – die Optionen für finanzielle Unterstützung sind vielfältig. Daher gilt: Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls eine Gehaltserhöhung zunächst nicht realisierbar ist. Zuschüsse vom Arbeitgeber können ebenfalls eine attraktive Alternative darstellen.

Eine Person balanciert Münzen auf einer Wippe

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