Wenn Sie morgens aufwachen und Ihr Kopf pocht, fast unerträglich, könnte das ein Migräneanfall sein. In solchen Momenten ist es nahezu unmöglich zu arbeiten, da der intensive Kopfschmerz oft von Übelkeit und Geräuschempfindlichkeit begleitet wird. Selbst wenn Sie dringend auf der Arbeit gebraucht werden, zögern Sie nicht, einen Arzt aufzusuchen und sich eine Krankmeldung einzuholen.
Klarheit schaffen: die Richtlinien zur Krankmeldung nach Arbeitsrecht
In vielen Unternehmen ist es üblich, eine Krankmeldung telefonisch zu übermitteln. Das bedeutet, dass der erkrankte Mitarbeiter seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung anruft, um mitzuteilen, dass er seiner vertraglichen Pflicht, heute und in den folgenden Tagen nicht zu arbeiten, leider nicht nachkommen kann. In der Regel ist damit die Angelegenheit erledigt. Schwieriger wird es jedoch, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber kommt. Sollte dieser behaupten, es sei keine Krankmeldung erfolgt, kann es hilfreich sein, einen Zeugen zu benennen, der Ihre Aussage bestätigen kann. Dabei ist es entscheidend, nicht nur den Tag, sondern auch die genaue Uhrzeit und den Gesprächspartner anzugeben.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt nicht vor, welches Kommunikationsmittel Sie verwenden müssen, um die Krankmeldung zu übermitteln. Daher ist es grundsätzlich auch erlaubt, eine E-Mail an den Arbeitgeber zu senden, anstatt zum Telefon zu greifen, um über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, gibt es jedoch einiges zu beachten. Obwohl schriftliche Kommunikation im Streitfall besser nachweisbar ist, können Sie nicht sicher sein, wann Ihre Nachricht gelesen wird. Daher ist es in der Regel sicherer, sich für die telefonische Krankmeldung zu entscheiden.
Konsequenzen bei Nichtabgabe der Krankmeldung: Droht eine Kündigung?
Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht oder zu spät nachkommen, können sie eine Abmahnung riskieren. Diese dient dazu, das Fehlverhalten zu kennzeichnen und eine Änderung im Verhalten einzufordern.
Es ist wichtig, einer solchen Abmahnung unbedingt nachzukommen, um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Ignoriert man die Abmahnung und versteht nicht den Warnhinweis, kann bei erneutem Fehlverhalten eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen folgen.
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