Wenn Sie morgens aufwachen und Ihr Kopf pocht, fast unerträglich, könnte das ein Migräneanfall sein. In solchen Momenten ist es nahezu unmöglich zu arbeiten, da der intensive Kopfschmerz oft von Übelkeit und Geräuschempfindlichkeit begleitet wird. Selbst wenn Sie dringend auf der Arbeit gebraucht werden, zögern Sie nicht, einen Arzt aufzusuchen und sich eine Krankmeldung einzuholen.

Krank im Büro

Klarheit schaffen: die Richtlinien zur Krankmeldung nach Arbeitsrecht

Wann müssen Sie eine Krankmeldung abgeben? Beim Gang zum Arzt stellt sich die Frage: Wann sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie nicht arbeiten können? Bereits auf dem Weg zum Arzt oder erst, wenn Sie sicher wissen, wie lange Sie fehlen werden?

Ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag gibt Aufschluss darüber, wann Sie sich krankmelden müssen. Abhängig von der Vereinbarung können Sie sogar einen Tag krank sein, ohne eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Dennoch müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie nicht kommen können, da Ihre Kollegen mit Ihrer Anwesenheit rechnen.

Die gesetzlichen Anforderungen für die Krankmeldung finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Es besagt, dass Sie Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren müssen. Wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit verlängert, müssen Sie auch diesen Nachweis vorlegen.

Krankmeldung erst nach drei Tagen? Manche Arbeitnehmer sind überrascht zu hören, dass ein Freund oder Bekannter drei Tage lang ohne Krankmeldung krank sein darf. Ist das rechtens?

Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag ihrer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Ihr Arbeitgeber kann jedoch bereits am ersten Tag eine solche verlangen.

Eine Krankmeldung für einen Tag muss daher unbedingt erfolgen, muss aber nicht unbedingt einen Arztbesuch einschließen – sofern dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Besonders bei milden grippalen Infekten, die im Herbst und Winter häufig auftreten, kann dies den Arbeitnehmern entgegenkommen. Viele scheuen sich, einen Tag oder mehr krankzumelden, und kommen trotzdem zur Arbeit. Im schlimmsten Fall stecken sie ihre Kollegen an, was zu weiteren Ausfällen führt. Davon hat der Arbeitgeber nichts.

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Digitale Dokumentation: Die Zulässigkeit von Krankmeldungen per E-Mail

In vielen Unternehmen ist es üblich, eine Krankmeldung telefonisch zu übermitteln. Das bedeutet, dass der erkrankte Mitarbeiter seinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung anruft, um mitzuteilen, dass er seiner vertraglichen Pflicht, heute und in den folgenden Tagen nicht zu arbeiten, leider nicht nachkommen kann. In der Regel ist damit die Angelegenheit erledigt. Schwieriger wird es jedoch, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber kommt. Sollte dieser behaupten, es sei keine Krankmeldung erfolgt, kann es hilfreich sein, einen Zeugen zu benennen, der Ihre Aussage bestätigen kann. Dabei ist es entscheidend, nicht nur den Tag, sondern auch die genaue Uhrzeit und den Gesprächspartner anzugeben.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt nicht vor, welches Kommunikationsmittel Sie verwenden müssen, um die Krankmeldung zu übermitteln. Daher ist es grundsätzlich auch erlaubt, eine E-Mail an den Arbeitgeber zu senden, anstatt zum Telefon zu greifen, um über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, gibt es jedoch einiges zu beachten. Obwohl schriftliche Kommunikation im Streitfall besser nachweisbar ist, können Sie nicht sicher sein, wann Ihre Nachricht gelesen wird. Daher ist es in der Regel sicherer, sich für die telefonische Krankmeldung zu entscheiden.

Unerwartete Erkrankung im Urlaub: Was tun, wenn Sie in den Ferien krank werden?

Viele Arbeitnehmer sehnen sich regelrecht nach ihrem Urlaub, da sie nur eine begrenzte Anzahl von Urlaubstagen im Jahr haben. Daher wird oft lange im Voraus geplant und gebucht, um die freie Zeit bestmöglich zu nutzen.

Jedoch kann es manchmal frustrierend sein: Kaum im wohlverdienten Urlaub angekommen, werden Sie krank. Das ist wirklich ärgerlich. Experten bezeichnen dieses Phänomen als Poststress-Syndrom.

Der Ausbruch einer Krankheit während des Urlaubs wird auf Störungen im Immun- und Nervensystem zurückgeführt, die bei plötzlicher Entspannung nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren und aus dem Gleichgewicht geraten.

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Urlaubstage für Krankheit zu opfern. Daher sollten Sie auch in diesem Fall den Arztbesuch nicht scheuen und die Krankmeldung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen. Dabei sollten Sie die Kommunikationsmethode wählen, die am wenigsten Zeit in Anspruch nimmt. Die dadurch entstehenden Kosten können Sie Ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellen. Drei Tage untätig zu bleiben, ist in diesem Fall also nicht erlaubt, unabhängig davon, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem etwaigen Tarifvertrag festgelegt ist.

Eine Person balanciert Münzen auf einer Wippe
Eine Person balanciert Münzen auf einer Wippe

Nach 6 Wochen krank – was Sie beachten sollten

Arbeitnehmer haben ab der Krankmeldung einen sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, der auch bei zusätzlichen Krankheiten gilt. Bei erneuter Krankmeldung kurz nach Rückkehr aus vorheriger Krankheit bleibt der Anspruch bestehen.

Für chronische Krankheiten gibt es unter bestimmten Bedingungen weiterhin Entgeltfortzahlung.

Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse, zahlt Krankengeld (mind. 70 % des Bruttogehalts bzw. max. 90 % des Nettoverdienstes abzgl. Sozialversicherungsbeiträge). Rechtzeitige Verlängerung der Krankmeldung ist entscheidend, um Ansprüche nicht zu verlieren. Rückwirkende Krankmeldungen sind selten möglich, da Ärzte nur in Ausnahmefällen bis max. zwei Tage rückwirkend ausstellen dürfen.

Konsequenzen bei Nichtabgabe der Krankmeldung: Droht eine Kündigung?

Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht oder zu spät nachkommen, können sie eine Abmahnung riskieren. Diese dient dazu, das Fehlverhalten zu kennzeichnen und eine Änderung im Verhalten einzufordern.

Es ist wichtig, einer solchen Abmahnung unbedingt nachzukommen, um den Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Ignoriert man die Abmahnung und versteht nicht den Warnhinweis, kann bei erneutem Fehlverhalten eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen folgen.

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